Steuerklassen-Vergleich für Ehepaare — §§ 38b, 39f, 32a Abs. 5 EStG
Zu versteuerndes Jahreseinkommen beider Ehegatten eingeben — der Rechner vergleicht die monatliche Lohnsteuer-Summe bei den Kombinationen III/V, IV/IV und IV mit Faktor gegen die tatsächliche Jahressteuer nach dem Splitting-Verfahren.
Angaben zum Steuerklassen-Vergleich
Zu versteuerndes Jahreseinkommen (zvE) beider Ehegatten eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Rechtsgrundlage: § 32a Abs. 5 EStG (Splitting-Verfahren), § 38b EStG (Steuerklassen III/V/IV), § 39f EStG (Faktorverfahren).
Über dieses Werkzeug
Wichtig: Die Steuerklassenwahl ändert bei zusammen veranlagten Ehepaaren NICHT die Jahressteuerlast — diese ergibt sich unabhängig davon immer aus dem Splitting-Verfahren. Die Wahl bestimmt nur, wie diese Jahressteuer über die Monate als Lohnsteuer-Vorauszahlung verteilt wird (Liquiditätseffekt, kein Steuersparen). Der höher verdienende Ehegatte erhält automatisch Steuerklasse III, der andere Steuerklasse V. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Keine Ermittlung des zu versteuernden Einkommens aus dem Bruttolohn — die Vorsorgepauschale nach § 39b Abs. 2 EStG und weitere Abzüge werden nicht simuliert. Bitte das bereits ermittelte zvE eingeben.
- Keine Berechnung für Steuerklasse I, II oder VI — nur der Vergleich der Ehepaar-Kombinationen III/V, IV/IV und IV mit Faktor.
- Kein Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer.
- Die Steuerklasse-III-Formel ist eine Näherung (verdoppeltes halbiertes eigenes Einkommen, analog zum Splitting-Verfahren) und nicht der vollständige amtliche Programmablaufplan nach § 39b EStG.
- Kein automatischer Vergleich mit Steuerklasse VI (Zweitjob) oder dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG, Steuerklasse II).
Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen. Für eine amtsgenaue Berechnung siehe den BMF-Steuerrechner.