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Welche Steuerklasse für Ehepaare? III/V, IV/IV oder Faktor im Vergleich

Zu versteuerndes Jahreseinkommen beider Ehegatten eingeben — der Rechner vergleicht die monatliche Lohnsteuer-Summe bei den Kombinationen III/V, IV/IV und IV mit Faktor gegen die tatsächliche Jahressteuer nach dem Splitting-Verfahren.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zum Steuerklassen-Vergleich

Zu versteuerndes Jahreseinkommen (zvE) beider Ehegatten eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Vorlage:
50.000 €
Bereits ermitteltes zvE nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgepauschale — nicht das Bruttogehalt.
20.000 €
0 € eingeben, falls ein Ehegatte kein eigenes Einkommen hat.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Wichtig: Die Steuerklassenwahl ändert bei zusammen veranlagten Ehepaaren NICHT die Jahressteuerlast — diese ergibt sich unabhängig davon immer aus dem Splitting-Verfahren. Die Wahl bestimmt nur, wie diese Jahressteuer über die Monate als Lohnsteuer-Vorauszahlung verteilt wird (Liquiditätseffekt, kein Steuersparen). Der höher verdienende Ehegatte erhält automatisch Steuerklasse III, der andere Steuerklasse V. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.

Was dieser Rechner nicht abbildet

5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Keine Ermittlung des zu versteuernden Einkommens aus dem Bruttolohn — die Vorsorgepauschale nach § 39b Abs. 2 EStG und weitere Abzüge werden nicht simuliert. Bitte das bereits ermittelte zvE eingeben.
  2. Keine Berechnung für Steuerklasse I, II oder VI — nur der Vergleich der Ehepaar-Kombinationen III/V, IV/IV und IV mit Faktor.
  3. Kein Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer.
  4. Die Steuerklasse-III-Formel ist eine Näherung (verdoppeltes halbiertes eigenes Einkommen, analog zum Splitting-Verfahren) und nicht der vollständige amtliche Programmablaufplan nach § 39b EStG.
  5. Kein automatischer Vergleich mit Steuerklasse VI (Zweitjob) oder dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG, Steuerklasse II).

Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät. Für eine amtsgenaue Berechnung siehe den BMF-Steuerrechner.

Häufige Fragen

Ändert die Steuerklassenwahl die Jahressteuerlast eines Ehepaars?

Nein. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren ergibt sich die Jahressteuer unabhängig von der Steuerklassenwahl immer aus dem Splitting-Verfahren (§ 32a Abs. 5 EStG). Die Steuerklasse bestimmt nur, wie diese Jahressteuer über die Monate als Lohnsteuer-Vorauszahlung verteilt wird — ein Liquiditätseffekt, kein Steuersparen.

Wer bekommt bei III/V welche Steuerklasse?

Der höher verdienende Ehegatte erhält automatisch Steuerklasse III, der andere Steuerklasse V (§ 38b EStG).

Was ist das Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor)?

Das Faktorverfahren nach § 39f EStG verteilt die monatliche Lohnsteuer beider Ehegatten möglichst genau im Verhältnis ihrer tatsächlichen Steuerlast — es vermeidet die oft hohe Nachzahlung, die bei III/V entstehen kann.

Was bildet dieser Rechner nicht ab?

Keine Ermittlung des zu versteuernden Einkommens aus dem Bruttolohn, keine Berechnung für Steuerklasse I, II oder VI, keinen Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer. Für eine amtsgenaue Berechnung siehe den BMF-Steuerrechner.

Verlassen meine eingegebenen Einkommensdaten den Browser?

Nein. Alle Berechnungen laufen ausschließlich lokal in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.