Welche Steuerklasse für Ehepaare? III/V, IV/IV oder Faktor im Vergleich
Zu versteuerndes Jahreseinkommen beider Ehegatten eingeben — der Rechner vergleicht die monatliche Lohnsteuer-Summe bei den Kombinationen III/V, IV/IV und IV mit Faktor gegen die tatsächliche Jahressteuer nach dem Splitting-Verfahren.
Angaben zum Steuerklassen-Vergleich
Zu versteuerndes Jahreseinkommen (zvE) beider Ehegatten eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Rechtsgrundlage: § 32a Abs. 5 EStG (Splitting-Verfahren), § 38b EStG (Steuerklassen III/V/IV), § 39f EStG (Faktorverfahren).
Über dieses Werkzeug
Wichtig: Die Steuerklassenwahl ändert bei zusammen veranlagten Ehepaaren NICHT die Jahressteuerlast — diese ergibt sich unabhängig davon immer aus dem Splitting-Verfahren. Die Wahl bestimmt nur, wie diese Jahressteuer über die Monate als Lohnsteuer-Vorauszahlung verteilt wird (Liquiditätseffekt, kein Steuersparen). Der höher verdienende Ehegatte erhält automatisch Steuerklasse III, der andere Steuerklasse V. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Keine Ermittlung des zu versteuernden Einkommens aus dem Bruttolohn — die Vorsorgepauschale nach § 39b Abs. 2 EStG und weitere Abzüge werden nicht simuliert. Bitte das bereits ermittelte zvE eingeben.
- Keine Berechnung für Steuerklasse I, II oder VI — nur der Vergleich der Ehepaar-Kombinationen III/V, IV/IV und IV mit Faktor.
- Kein Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer.
- Die Steuerklasse-III-Formel ist eine Näherung (verdoppeltes halbiertes eigenes Einkommen, analog zum Splitting-Verfahren) und nicht der vollständige amtliche Programmablaufplan nach § 39b EStG.
- Kein automatischer Vergleich mit Steuerklasse VI (Zweitjob) oder dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG, Steuerklasse II).
Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät. Für eine amtsgenaue Berechnung siehe den BMF-Steuerrechner.
Häufige Fragen
Ändert die Steuerklassenwahl die Jahressteuerlast eines Ehepaars?
Nein. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren ergibt sich die Jahressteuer unabhängig von der Steuerklassenwahl immer aus dem Splitting-Verfahren (§ 32a Abs. 5 EStG). Die Steuerklasse bestimmt nur, wie diese Jahressteuer über die Monate als Lohnsteuer-Vorauszahlung verteilt wird — ein Liquiditätseffekt, kein Steuersparen.
Wer bekommt bei III/V welche Steuerklasse?
Der höher verdienende Ehegatte erhält automatisch Steuerklasse III, der andere Steuerklasse V (§ 38b EStG).
Was ist das Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor)?
Das Faktorverfahren nach § 39f EStG verteilt die monatliche Lohnsteuer beider Ehegatten möglichst genau im Verhältnis ihrer tatsächlichen Steuerlast — es vermeidet die oft hohe Nachzahlung, die bei III/V entstehen kann.
Was bildet dieser Rechner nicht ab?
Keine Ermittlung des zu versteuernden Einkommens aus dem Bruttolohn, keine Berechnung für Steuerklasse I, II oder VI, keinen Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer. Für eine amtsgenaue Berechnung siehe den BMF-Steuerrechner.
Verlassen meine eingegebenen Einkommensdaten den Browser?
Nein. Alle Berechnungen laufen ausschließlich lokal in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.